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Avenida Ernesto Blohm
Torre Diamen, Piso 6, Oficina 6
Chuao, Caracas - Venezuela

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Fachbereiche

  1. ARBEITSGESETZ: Rafael Alonso Guzmán, ehemaliger Präsident des Venezolanischen Obersten Gerichtshofes und berühmter Professor für Arbeitsrecht schrieb in seinem Buch „Nueva Didáctica del Derecho Venezolano“ über die Essenz seines Faches „...Die venezolanischen Universitäten beharren scheinbar zu sehr auf der sentimentalen Seite der Arbeitsgesetze, anstatt die Jurastudenten sachlich und fachlich zu bilden. Der Jurist kann sich schließlich nicht auf die Sorgen von nur einem Streitteil beschränken...“ Für uns sind die Arbeitsangelegenheiten nicht nur juristische Fälle, sondern im großen Masse auch eine Sache der Überzeugungskunst.
  2. KORPORATIVE FÄLLE. Prof. Roberto Goldschmidt, Autor der Reform des Handelsgesetzbuches schrieb 1955 ganz richtig in seinem Buch „Noción del Derecho Mercantil“: “...Das Konzept Unternehmen ist nicht eindeutig und es kann vorkommen, dass es sowohl in den verschiedenen juristischen Gebieten als auch in wirtschaftlichen Sachgebieten unterschiedlich angewandt wird. Im Handelsgesetzbuch steht es für eine organisierte Aktivität, die fremde Arbeit voraussetzt...“ Im Lichte von Prof. Roberto Goldschmidts Lehre gründen wir in Venezuela Handelsgesellschaften, verwandeln sie und lösen sie auf, wobei wir sie auf die für jeden Fall spezifische steuerliche Auswirkungen hinweisen.
  3. VERSICHERUNGEN UND INTERNATIONALER TRANSPORT: 20 Jahre lang hatten wir den Vorsitz bei einem Rückversicherungsmakler und ebenfalls 20 Jahre lang waren wir als Sekretär einer internationalen Transportfirma tätig. Roland Matthies A. (1915-1990) schrieb in seinem Buch „El Vendedor Filósofo“: „...Versicherungsgesellschaften haben eine klare soziale Aufgabe; es handelt sich um einen Service für die Öffentlichkeit, für die Industrie und für den Handel im Allgemeinen. Über die verkauften Polizzen bilden die Versicherungsgesellschaften Kapitale, die sie wiederum als Reserve für Risikodeckungen anlegen...
  4. EINWANDERUNG: Venezuela war schon immer ein Einwanderungsland. Unsere Anwaltskanzlei kann das erforderliche TR-L-Visum für Ausländer sowie die Arbeitserlaubnis für ausländische Angestellte beim Arbeitsministerium besorgen.
  5. ERBSCHAFTSRECHT            : In Venezuela gibt es kein besonderes Verfahren für die Erbschaftsbestimmung nach dem Tod eines Menschen. Es handelt sich überwiegend um ein Problem mit der Erbschaftsabteilung der Steuerbehörde. Wir verfügen über eine weit reichende Erfahrung auf diesem Gebiet.
  6. GERICHTLICHES UND AUSSERGERICHTLICHES INKASSO: Wir beraten die Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Inkassoabteilungen. Wir übernehmen auch säumige Rechnungen gegen Bezahlung eines Prozentsatzes bei Erfolg.

HOBBYS. Wir arbeiten länger als die vom Gesetz erlaubten 44 Stunden in der Woche. In unserer Freizeit beschäftigen wir uns mit geschäftlichen Schlichtungen, die seit April 1998 Dank des Schiedsgerichtsbarkeitsgesetzes in handelsrechtlichen Streitbarkeiten, an dessen Fassung wir mitgewirkt haben, möglich sind.

 
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